In immer mehr Gärten kommen Sie zum Einsatz: Mähroboter, die meist für mehrere
Stunden täglich über die Fläche fahren und den Rasen sehr kurz halten. Was für die
einen eine Arbeitsersparnis darstellt, ist für Naturschützer ein Graus. „Auf einer
Rasenfläche, die ständig gemäht wird, kann keine Pflanzen Blüten entwickeln und sich
aussäen“, sagt der NABU-Kreisvorsitzende Dr. Rüdiger Werner. „Damit wird das
Nahrungsangebot für Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten minimiert.
Der Rasen wird so zu einer artenarmen Graswüste. Daher wünschen wir uns als NABU,
und mit uns alle anderen Naturschutzverbände auch, einen freiwilligen Verzicht auf
solche Mähroboter und stattdessen mehr Blühflächen im heimischen Garten.“
Ein zweites Problem ist in den Augen der Naturschützer aber noch gravierender:
Nachtfahrende Roboter bedeuten Leid und Tod für Tausende von Igeln. Die bedrohten
Igel sind keine Fluchttiere. Bei Gefahr rollen sie sich zusammen. Gegen Mähroboter
ohne aktiven Kollisionsschutz hilft diese Taktik nicht. Die rotierenden Messer können Schnittverletzungen, amputierte Gliedmaßen oder aufgeschlitzte Bäuche verursachen.
Jede Tierauffangstation hat schon Kontakt gehabt mit Igeln, die solch schreckliche
Schnittverletzungen durch Mähroboter aufwiesen. Ein Leid, das einfach zu vermeiden
wäre.
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der
besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten
oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören. Das gilt auch für Igel. Weil alle Aufrufe bisher wenig Erfolg hatten, haben
bereits viele Städte und Landkreise durch kommunale Allgemeinverfügungen
Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen. Diese gelten in der Regel von 30 min vor
Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang.
Auch im Landkreis Offenbach gab es jetzt einen solchen Vorstoß. „Wir sind entsetzt, mit
welcher Unwissenheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Tierleid dieser Antrag von
der Mehrheit abgelehnt wurde“, fasst Dr. Werner die Stimmungslage der
Naturschutzverbände zusammen. „Auch wenn die Überprüfung der Einhaltung objektiv
kaum umsetzbar ist, könnte das Thema durch einen solchen Beschluss in die
Öffentlichkeit gebracht werden und hätte allein durch die damit verbundene Aufklärung
das Leid vieler Igel, Frösche, Kröten und anderer Kleintiere vermindern können“. In
einer gemeinsamen Presseerklärung appellieren daher die Verbände NABU, BUND und
HGON sowie die AMU aus Hainburg und die AGFA aus Seligenstadt an alle
Kreistagsfraktionen, das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen und hier
eine zukunftsorientierte Entscheidung zu treffen, die zeigt, dass ihnen der Artenschutz
nicht egal ist, und die die Einhaltung des § 44 BNatschG unterstützt.
Unabhängige Untersuchungen haben gezeigt, dass die Angaben der Hersteller
nicht stimmen. Demnach "erkenne der Roboter Igel, Kröten, etc. und umfahre sie." Wenn ein Mähroboter dann doch eingesetzt wird, kann er im Hellen doch unproblematisch laufen wenn Igel und
Amphibien fast nicht mehr unterwegs sind.
Eine Einschränkung ist das nicht!