Der NABU-Kreisverband Offenbach fordert Nachtfahrverbot für Mähroboter auch im Kreis Offenbach

- Kreistag soll Entscheidung überdenken -

In immer mehr Gärten kommen Sie zum Einsatz: Mähroboter, die meist für mehrere 
Stunden täglich über die Fläche fahren und den Rasen sehr kurz halten. Was für die 
einen eine Arbeitsersparnis darstellt, ist für Naturschützer ein Graus. „Auf einer 
Rasenfläche, die ständig gemäht wird, kann keine Pflanzen Blüten entwickeln und sich 
aussäen“, sagt der NABU-Kreisvorsitzende Dr. Rüdiger Werner. „Damit wird das 
Nahrungsangebot für Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten minimiert. 
Der Rasen wird so zu einer artenarmen Graswüste. Daher wünschen wir uns als NABU, 
und mit uns alle anderen Naturschutzverbände auch, einen freiwilligen Verzicht auf 
solche Mähroboter und stattdessen mehr Blühflächen im heimischen Garten.“  

Ein zweites Problem ist in den Augen der Naturschützer aber noch gravierender: 
Nachtfahrende Roboter bedeuten Leid und Tod für Tausende von Igeln. Die bedrohten 
Igel sind keine Fluchttiere. Bei Gefahr rollen sie sich zusammen. Gegen Mähroboter 
ohne aktiven Kollisionsschutz hilft diese Taktik nicht. Die rotierenden Messer können Schnittverletzungen, amputierte Gliedmaßen oder aufgeschlitzte Bäuche verursachen. 
Jede Tierauffangstation hat schon Kontakt gehabt mit Igeln, die solch schreckliche 
Schnittverletzungen durch Mähroboter aufwiesen. Ein Leid, das einfach zu vermeiden 
wäre.  
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der 
besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten 
oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu 
zerstören. Das gilt auch für Igel. Weil alle Aufrufe bisher wenig Erfolg hatten, haben 
bereits viele Städte und Landkreise durch kommunale Allgemeinverfügungen 
Nachtfahrverbote für Mähroboter erlassen. Diese gelten in der Regel von 30 min vor 
Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang.

 

Auch im Landkreis Offenbach gab es jetzt einen solchen Vorstoß. „Wir sind entsetzt, mit 
welcher Unwissenheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem Tierleid dieser Antrag von 
der Mehrheit abgelehnt wurde“, fasst Dr. Werner die Stimmungslage der 
Naturschutzverbände zusammen. „Auch wenn die Überprüfung der Einhaltung objektiv 
kaum umsetzbar ist, könnte das Thema durch einen solchen Beschluss in die 
Öffentlichkeit gebracht werden und hätte allein durch die damit verbundene Aufklärung 
das Leid vieler Igel, Frösche, Kröten und anderer Kleintiere vermindern können“. In 
einer gemeinsamen Presseerklärung appellieren daher die Verbände NABU, BUND und 
HGON sowie die AMU aus Hainburg und die AGFA aus Seligenstadt an alle 
Kreistagsfraktionen, das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen und hier 
eine zukunftsorientierte Entscheidung zu treffen, die zeigt, dass ihnen der Artenschutz 
nicht egal ist, und die die Einhaltung des § 44 BNatschG unterstützt.

 

Unabhängige Untersuchungen haben gezeigt, dass die Angaben der Hersteller nicht stimmen. Demnach "erkenne der Roboter Igel, Kröten, etc. und umfahre sie." Wenn ein Mähroboter dann doch eingesetzt wird, kann er im Hellen doch unproblematisch laufen wenn Igel und Amphibien fast nicht mehr unterwegs sind.

Eine Einschränkung ist das nicht!

 

Die Naturschutzverbände der Region appellieren an den Kreistag für mehr Igelschutz

Download
Hier können Sie die gemeinsame Presseerklärung der Naturschutzverbände im pdf-Format herunterladen
Presseerklaerung Igelschutz.pdf
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Thema in der Presse:

Streit um Mähroboter im Kreis Offenbach: Antrag zum Igelschutz stößt auf Widerstand; OF-News.de, 16.6.26

Umweltschützer kritisieren Kreistag: Forderung nach einem nächtlichen Betriebsverbot für Mähroboter; OF-News.de, 01.07.2026